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DiBt-Module von CS Wismar

-  Begriffsbestimmungen -

 

CS Wismar Excellent GlasGlas M32 brilliant frameless horizontal   A) Überkopfverglasungen

Unter Überkopfverglasungen (auch Horizontalverglasungen) werden Verglasungen mit einem Neigungswinkel von mehr als 10° zur Lotrechten verstanden. Bei Überkopfverglasungen wird davon ausgegangen, dass sich Personen unter der Verglasung aufhalten können. Für Überkopfverglasungen wird im Falle eines Glasbruchs eine Resttragfähigkeit gefordert. Diese soll bei Glasbruch gewährleisten, dass Personen, die sich unter der Verglasung aufhalten, ausreichend Zeit haben, sich aus der Gefahrenzone zu begeben, bevor ein Totalversagen eintritt. (Quelle DiBt)

 

   B) DIN 18008 - Glas im Bauwesen

Überkopfverglasungen können nach den Regeln der Normenreihe DIN 18008 (Glas im Bauwesen) ausgeführt werden. Sofern eine Konstruktion von den dortigen Regelungen wesentlich abweicht, erteilt das DIBt allgemeine Bauartgenehmigungen.
Die DIN 18008 in der aktuellen Version gibt vor: Die Nachweiserleichterung für Mehrscheibenisolierglas gilt jetzt bis 2 m² und Glasdicken von mindestens 4 mm (Floatglas), 3 mm (thermisch vorgespanntes Glas), Verbundsicherheitsglas aus 2 mm Einfachgläsern, 2 mm bei monolithischen Einfachgläsern aus TVG oder ESG im Scheibenzwischenraum von Dreischeiben-Isolierglas.
Sofern für die in dieser Bauart verwendeten Produkte keine harmonisierten europäischen Produktnormen vorliegen, werden allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Für diese Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.

 

   C) Landesbauordnungen

Gemäß den Bauordnungen der Länder müssen bauliche Anlagen u.a. standsicher sein und den Anforderungen des Brandschutzes genügen.
Die Anforderungen der Bauordnungen werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert und in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Die Länder setzen das Muster in Landesvorschriften um.
Lässt sich anhand der Technischen Baubestimmungen nicht abschließend feststellen, ob ein Bauprodukt sicher verwendbar ist, kann dies über einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeits-nachweis, z.B. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE), nachgewiesen werden.
 
Als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte gelten 
  • die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
  • das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis für das Bauprodukt (abP) und
  • die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
 

   D) Anforderungen an PV-Module

Auch an PV-Module werden bauaufsichtliche Anforderungen gestellt. (MVV TB, Teil B, Kapitel 3, Nummern B 3.2.1.25 bis B 3.2.1.27.)
Aus den Bestimmungen ergibt sich zunächst, dass folgende PV-Module grundsätzlich ohne Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall in Bezug auf das Wesentliche Merkmal "Mechanische Festigkeit und Standsicherheit" verwendet werden können:
 
PV-Module im Dachbereich
  • mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen und einer maximalen Einzelmodulfläche bis 2,0 m²
  • PV-Module ohne Glasdeckflächen.

 

   E) Brandschutz

In Bezug auf das Wesentliche Merkmal "Brandverhalten" legen die Bestimmungen fest, dass eine Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist, wenn besondere Anforderungen an den Brandschutz gelten, namentlich die Anforderung „schwerentflammbar" oder „nichtbrennbar“. (DIN 4102)
B2: normal entflammbar,
B1: schwer entflammbar,
A1 und A2: nicht entflammbar (mit bzw. ohne brennbare Bestandteile).
 
 
   F) PV-Module – Sondergrößen, Sonderkonstruktionen
Was gilt nun für PV-Module, die nicht unter die oben genannten Beschreibungen passen, z.B. solche, die bei Verwendung im Dachbereich größer als 2 m² sind?
Generell müssen alle PV-Module eine ausreichende mechanische Festigkeit und Standsicherheit aufweisen. Diese kann in einigen Fällen, z.B. bei PV-Modulen aus Glas nach den technischen Regeln zu "Glaskonstruktionen" gemäß MVV TB Teil A, Kapitel A 1, laufende Nummer A 1.2.7 nachgewiesen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, ist eine Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall erforderlich.

 

   G) Glas-Glas-Module von CS Wismar

Mit der Modulserie Excellent Glas/Glass DiBt frameless wurde die Lücke für Module mit bauaufsichtlicher Zulassung geschlossen. Die Module sind für Anwendungen geeignet, die eine Verwendung von VSG (Verbund-Sicherheitsglas) vorschreiben.
Eine offizielle Zulassung nach DiBt ist allerding nur bei öffentlichen Einrichtungen zwingend vorgesehen. Im privaten Anwendungsbereich können Glas-Glas-Module jederzeit eingesetzt werden, da hier keine Überkopfzulassung nach DiBt gefordert ist.
 
CS Wismar Glas-Glas Module bestehen aus 2 x 2mm dicken teilvorgespannten und hochtransparenten Solarglasscheiben. Diese sind durch eine reißfeste und zähelastische EVA-Folie zu einem Verbundsicherheitsglas laminiert. Im Falle eines Bruches des Glases durch z.B. Hagel- oder Steinschlag, hat der Glas-EVA-Verbund eine gewisse Resttragfähigkeit, so dass weder das gesamte Modul noch einzelne Bruchstücke sofort nach Beschädigung herabfallen können.
 

 

 

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