Newsletter vom 31.01.2021
Neu in unserem Sortiment sind die Batteriespeicher von BYD. BYD wurde 1995 in Shenzhen gegründet und entwickelte sich vom kleinen Akku-Hersteller zu einem der führenden Unternehmen für Batterietechnologie. Neben Tesla zählt BYD inzwischen auch zu den Marktführern für Elektroautos.
Aktueller Status Smart Meter Rollout Vor knapp einem Jahr war es endlich soweit: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legte die lang erwartete positive Marktanalyse vor. Damit hatte das BSI festgestellt, dass die technische Möglichkeit für den Einbau von Smart Metern besteht und der flächendeckende Rollout, also der Umrüstung herkömmlicher Zähler mit Smart Metern, beginnen konnte. Zunächst war es keine Überraschung, dass der als „flächendeckend“ beabsichtigte Rollout seine vorläufige Grenze in dem zu diesem Zeitpunkt technisch Möglichen fand. Die technische Möglichkeit lag nur bei nur 4 von 14 sog. Tarifanwendungsfällen überhaupt vor. Diese Tarifanwendungsfälle unterscheiden sich nach verschiedenen messtechnischen Anforderungen, z.B. ob eine zeitvariable oder auch eine lastvariable Messung oder eine Messung der Entnahme aus dem Netz oder der Einspeisung in das Netz erfolgt. In der Marktanalyse vom Oktober 2020 informierte das BSI, dass ein viertes Smart Meter Gateway zertifiziert wurde und einer der übrigen zertifizierten Hersteller nun auch weitere Tarif-Anwendungsfälle (TAF 9, 10 und 14) implementiert habe. (Die technische Möglichkeit ist aber weiterhin immer erst dann gegeben, wenn mindestens drei verschiedene Hersteller zertifiziert worden sind.) Hinsichtlich des Einbaus von Smart Metern in Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG wurde in der Marktanalyse weiterhin mitgeteilt, dass eine abschließende Beurteilung zur Feststellung der technischen Möglichkeit erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur EEG-Novelle erfolgen könne. Somit vertröstete das BSI auf den Beginn des Jahres 2021. Nun ist Gerüchten zu Folge für Ende Januar 2021 mit einer neuen Markterklärung des BSI zu rechnen. Diese soll den Startschuss für die Umrüstung bei Photovoltaik-Anlagen ab 7 KW enthalten. Fällt der Startschuss bedeutet das für Betreiber von PV-Anlagen, dass sie damit rechnen müssen, dass sich ihr Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber anlässlich der Umrüstung an sie wenden wird. Die Umrüstung selbst erfolgt durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Die Kosten der Umrüstung sind allerdings bis zu einer bestimmten Höhe vom Betreiber der PV-Anlage zu tragen. Eine Ablehnung der Umrüstung ist nicht möglich. (Quelle: u.a. RGC-Manager/ News). Ich werde Sie weiter informiert halten.
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