Rundsteuertechnik
Laut EEG 2017 § 9 sind EEG-Erzeugungsanlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Anlagenleistung von mehr als 100 kW mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung auszustatten, mit denen sowohl der Netzbetreiber als auch der Direktvermarkter jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die Ist-Einspeisung abrufen kann. Geeignet hierfür sind Steuerungen mittels Fernwirktechnik.
PV-Anlagen mit einer installierten Anlagenleistung zwischen 30 kW und einschließlich 100 kW sind mit einer technischen Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber jederzeit
PV-Anlagen bis einschließlich 30 kW können entweder
Mehrere Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien einspeisen, können mit einer gemeinsamen technischen Einrichtung ausgestattet werden, wenn diese
a) zur freien Anbieterwahl zum Bezug von Rundsteuerempfängern
b) zur Zugriffsregelung für Netzbetreiber zur Abregelung von PV-Anlagen bei drohender Netzüberlastung
______________________________________________________________________ Bei der Rundsteuertechnik unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Technologien:
Die Tonfrequenz-Rundsteuerung verwendet das normale Energieversorgungsnetz als Übertragungsweg. Die Übertragung der Steuerbefehle erfolgt durch Impulsfolgen zwischen 167 Hz bis 2.000 Hz. Die Tonfrequenz wird nach einem Code (Impulsraster) ein– und ausgeschaltet.
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Funk-Rundsteuerung Die Funkrundsteuerung arbeitet auf Basis eines Langwellen-Radiosenders, in Deutschland auf den Frequenzen 129,1 kHz und 139 kHz, und sendet von zwei Standorten: Mainflingen bei Frankfurt und Burg bei Magdeburg. Betreiber ist die Europäische Funk-Rundsteuerung GmbH (EFR) mit Sitz in München.
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